Mittelherkunft und Mittelverwendung

Beiträge

  • der Träger der Sozialversicherung des Bundes aufgrund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
  • des Landes aufgrund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
  • der Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichgesetzes (FAG 2017)
  • des Bundes gemäß Gesundheits- und Sozial-Beihilfengesetz (GSBG)
  • des Landes und der Gemeinden gemäß SAGES-G 2016
  • der Sozialversicherung und des Landes zum Salzburger Gesundheitsförderungsfonds aufgrund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
  • von Bund, Ländern und Sozialversicherungen für die Hospiz- und Palliativbetreuung aufgrund des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes (HosPalFG)

Betriebsabgangsdeckungsmittel

Sonstige Mittel (zB Regresse, ausländische Gastpatienten)

Erträge

Die Gesamterträge betrugen im Jahr 2022 € 1.019.292.469,23 (2021 € 960.391.011,78) und lagen damit insgesamt um ca. 6,3 % über dem Ergebnis von 2021.

Gegenüber dem Budget 2022 (€ 761.176.694,00) traten im Rechnungsabschluss höhere Erträge in Höhe von insgesamt gerundet € 44,7 Mio. auf. Darin sind nicht die Betriebsabgangsdeckungsmittel der Fonds-Krankenanstalten, die nur ergebnisneutral dargestellt sind, enthalten. Die Abweichung von 9,3 % stammt daher, weil zum Zeitpunkt der Budgetierung 2022 die Prognosen der Sozialversicherung und des Finanzministeriums sehr konservativ waren und diese vollinhaltlich in das Budget des SAGES übernommen wurden. Ein etwas höheres Ergebnis trat ebenfalls bei den Umsatzsteueranteilen und bei den Beihilfen laut GSBG auf, die mit € 56,6 Mio. um ca. € 6,3 Mio. über dem budgetierten Ertrag von € 50,3 Mio. lagen. Diese Position wird jedoch, wie die schon beschriebenen Betriebsabgangsdeckungsmittel, nur aufwands- und ertragsgleich in der SAGES-Bilanz dargestellt.