Zielsteuerung-Gesundheit Bundesebene
Hospiz- und Palliativfondsgesetz
Im Jahr 2022 wurde ein neues Bundesgesetz zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich erlassen. Das Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) soll durch Zweckzuschüsse an die Länder einen sukzessiven Ausbau in der Hospiz- und Palliativversorgung bewirken. Beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde hierfür gemäß Gesetz ein „Hospiz- und Palliativfonds“ eingerichtet. Neben Bund und Ländern werden die erhöhten finanziellen Mittel auch von der Sozialversicherung bereitgestellt.
Finanzzielmonitoring
Das im Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene geregelte Monitoring zur Finanzzielsteuerung zeigt für den Erhebungszeitpunkt März 2023 folgendes Bild:
Das endgültige Abschlussmonitoring für das Jahr 2021 zeigt beim Land Salzburg (dank der Finanzzuweisung des Bundes gemäß § 57a (2) KAKuG in Höhe von 27,7 Mio. €) eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Ausgabenobergrenze im Ausmaß von 3,73 Mio. € (0,42 %). Die gesetzliche Krankenversicherung konnte 2021 die Ausgabenobergrenze halten.
endgültiges Abschlussmonitoring 2021 – Land Salzburg | ||
Ausgabenobergrenze 2021 | 888,23 Mio. € | |
Ausgaben (abzgl. Finanzzuweisung Bund iHv 27,7 Mio. €) | 891,96 Mio. € | |
Überschreitung (in Prozent: 0,42 %) | + 3,73 Mio. € | |
endgültiges Abschlussmonitoring 2021 – Krankenversicherung | ||
Ausgabenobergrenze 2021 | 749,11 Mio. € | |
Ausgaben (endgültig, März 2023) | 739,40 Mio. € | |
Unterschreitung (in Prozent: - 1,30 %) | - 9,71 Mio. € |
Für das 2. unterjährige Finanzmonitoring 2022 ergeben sich zum Meldezeitpunkt März 2023 sowohl für das Land Salzburg als auch für die Krankenversicherung höhere Ausgaben als zum Meldezeitpunkt September 2022. Das Land Salzburg überschreitet demnach die Obergrenzen um 6,29 %, die Krankenversicherung um 2,04 %. Gründe sind höhere Ambulanz- und Stationärkosten sowie unter anderem der Kostentreiber Medikamente. Eine Vereinbarung zu ausgleichenden Finanzierungsmechanismen im Sinne des Art 26 gemäß Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit gibt es für 2022 derzeit nicht.
2. unterjähriges Finanzmonitoring 2022 – Land Salzburg | 2. unterjähriges Finanzmonitoring 2022 – Land Salzburg | |
Ausgabenobergrenze 2022 | 916,67 Mio. € | |
Ausgaben lt. Meldezeitpunkt Sept. 2022 | 939,67 Mio. € | |
Ausgaben lt. Meldezeitpunkt März 2023 | 974,32 Mio. € | |
Überschreitung (in Prozent: 6,29 %) | + 57,65 Mio. € | |
2. unterjähriges Finanzmonitoring 2022 – Krankenversicherung | 2. unterjähriges Finanzmonitoring 2022 – Krankenversicherung | |
Ausgabenobergrenze 2022 | 773,10 Mio. € | |
Ausgaben lt. Meldezeitpunkt Sept. 2022 | 777.02 Mio. € | |
Ausgaben lt. Meldezeitpunkt März 2023 | 788,87 Mio. € | |
Überschreitung (in Prozent: 2,04 %) | + 15,77 Mio. € |
Hinsichtlich Voranschlagsmonitoring für das Jahr 2023 geht das Land Salzburg von zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben in Höhe von 1,06 Mrd. € aus, womit sich eine deutliche Überschreitung (11,67 %) der Ausgabenobergrenzen abzeichnet. Die gesetzliche Krankenversicherung überschreitet die Obergrenze gemäß kalkulierter Ausgaben im Ausmaß von 4,49 %.
Voranschlagsmonitoring 2023 – Land Salzburg | Voranschlagsmonitoring 2023 – Land Salzburg | |
Ausgabenobergrenze 2023 | 946,04 Mio. € | |
Ausgaben lt. Meldezeitpunkt März 2023 | 1.056,43 Mio. € | |
Überschreitung (in Prozent: 11,67 %) | + 110,39 Mio. € | |
Voranschlagsmonitoring 2023 – Krankenversicherung | Voranschlagsmonitoring 2023 – Krankenversicherung | |
Ausgabenobergrenze 2023 | 797,85 Mio. € | |
Ausgaben lt. Meldezeitpunkt März 2023 | 833,64 Mio. € | |
Überschreitung (in Prozent: 4,49 %) | + 35,79 Mio. € |
Monitoring der Steuerungsbereiche
Gemäß dem Monitoring der Steuerungsbereiche Zielsteuerung-Gesundheit ist 2022 zu erkennen, dass die Messgrößen Krankenhaushäufigkeit und Belagstagedichte im Vergleich zum Vorjahr (2021) wieder eine positive Entwicklung aufzeigen. Positiv hervorzuheben ist im Bundesland Salzburg die leichte Erhöhung der Aufenthalte mit kurzer präoperativer Verweildauer (für 2022 bei 94,2 %) sowie ein höherer Prozentsatz an in „Therapie Aktiv“ teilnehmende Ärzten (23,26 %). Der Umsetzungsstand der PVE in Salzburg war 2022 konstant bei zwei. Leicht negativ entwickelten sich die Messgrößen Leistungsbündel Tagesklinik sowie ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrische Angebote.
Im Bereich E-Health wurde ein Bundeskonzept für die Weiterentwicklung der Telefonischen Gesundheitsberatung 1450 entwickelt, um vor allem Webdienste auszubauen.
Zielsteuerung-Gesundheit Landesebene
Im Bereich Regionaler Strukturplan Gesundheit wurden 2022 die Aufnahme eines weiteren CT-Gerätes am Standort Christian-Doppler-Klinik sowie ein MR-Gerät für das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder beschlossen.
Die Telefonische Gesundheitsberatung 1450 fungierte im Jahr 2022 erneut als bedeutender Ansprechpartner rund um das Thema Corona (Testungen, Impfungen, Quarantäne, etc.). Im Herbst 2022 erfolgte in Salzburg die Integration des Apothekernotrufs 1455 in die telefonische Gesundheitsberatung 1450. Für das kommende Jahr ist wichtig, die Kernfunktion der 1450 wieder in den Fokus zu rücken und das Image als „Corona-Hotline“ hinter sich zu lassen.
Im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention starteten 2022 die Angebote des „Demenz Service Salzburg“. Der Projektträger Österreichische Gesundheitskasse bietet in Zusammenarbeit mit dem Land Salzburg und Sozialorganisationen regional Kurse, Vorträge und Angehörigenberatungen rund um das Thema Demenz an. Andere Projekte wie „easykids“ (Adipositasprävention für Kinder) und „Prädiabetes-Prävention“ laufen gut. Erfreulicherweise konnten für eine Umsetzung im Jahr 2023 zusätzliche Mittel zur Stärkung der mentalen Gesundheit im Setting Schule zweckgewidmet werden.