Die Investitions- und Großgeräteförderung ist gesetzlich im § 13 SAGES-G 2016 geregelt.
Gemäß den SAGES – Richtlinien zur Investitionsförderung können für Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen in Krankenanstalten, sowie für die Anschaffung von medizinisch-technischen Großgeräten, Investitionszuschüsse durch den Salzburger Gesundheitsfonds gewährt werden.
Im Jahr 2022 waren für Investitionen Mittel in Höhe von insgesamt € 19.414.900 vorgesehen.
Davon entfallen auf die Investitionsförderung € 13.594.689 und auf die Großgeräteförderung
€ 5.820.211. Zusätzlich wurden Mittel aus Rückforderungen von Projekten, die 2022 endabgerechnet wurden, in Höhe von € 180.426 sowie Mittel aus der Auflösung von Rücklagen in Höhe von € 401.431 ausbezahlt. Somit standen für das Jahr 2022 genehmigte Gesamtmittel in Höhe von € 19.996.757 zur Verfügung.
wdt_ID | % Anteil | Krankenanstalt | Projekt | € Zuschuss |
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1 | 49,20 | Schwarzach | Masterplan 2025 | 8.000.000 |
2 | Großgeräte | 1.249.500 | ||
3 | Stationssanierung A1 u. A2 | 581.857 | ||
4 | 27,50 | Tauernklinikum Ze/Mi | Generalsanierung TK-Mittersill | 3.666.683 |
5 | Aufstockung Bauteil A TK-Zell | 1.828.710 | ||
6 | 22,50 | LKH Salzburg | Großgeräte | 4.404.576 |
7 | Haus C Radiotherapie u. Nuklearmedizin | 99.296 | ||
8 | 0,80 | Oberndorf | Großgeräte | 166.135 |