Der Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES) ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der in Folge der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens durch Landesgesetz im Bundesland Salzburg eingerichtet wurde und die Rechtsnachfolge des bisherigen Salzburger Krankenanstalten-Finanzierungsfonds (SAKRAF) antritt.

Regelungen über die Organisation, die Mitwirkung des Bundes und der gesetzlichen Krankenversicherung in den Organen und Gremien des Landesgesundheitsfonds und seine Aufgaben finden sich zudem in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit, im Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit und im Salzburger Gesundheitsfondsgesetz (SAGES-G 2016).

Mit diesen Bestimmungen verpflichten sich Bund, Land und Sozialversicherungen zu einer partnerschaftlichen Vorgangsweise bei der Umsetzung der Ziele der Gesundheitsreform und bekennen sich zu einer den zukünftigen Erfordernissen gerecht werdenden Ausrichtung der Gesundheitsversorgung und zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit.

Als weitere Rechtsgrundlagen dienen unter anderem das Salzburger Krankenanstaltengesetz (SKAG) sowie das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) jeweils in der geltenden Fassung