GFF-Förderungen

Für das Jahr 2027 können beim Salzburger Gesundheitsförderungsfonds wieder Projekte zur Gesundheitsförderung und Primärprävention eingereicht werden.

Gefördert werden können Projekte:

  • die der Gesundheitsförderung und Primärprävention zuordenbar sind
  • der Förderrichtlinie entsprechen

Nicht förderwürdig sind unter anderem:

  • Projekte der Sekundär- bzw. Tertiärprävention sowie biomedizinische Primärpräventionsprojekte
  • Projekte, die auf Einzelpersonen bzw. Einzelfallberatungen ausgerichtet sind
  • Infrastrukturprojekte bzw. laufender Betrieb von Organisationen und Einrichtungen
  • Forschungsprojekte

Für die Einreichung verwenden Sie bitte folgende Vorlagen:

Bitte reichen Sie das unterzeichnete Antragsformular, den Finanzierungsplan sowie allfällige ergänzende Unterlagen (Jahresabschluss, Projektkonzept, Statuten) postalisch oder per Mail beim SAGES (sages@salzburg.gv.at) ein.

Einreichfrist ist der 30.06.2026.

Ansprechperson bei Fragen:
Maria Auer, MA
maria.auer@salzburg.gv.at
0662 8042 2867

Die Abrechnungsunterlagen für den GFF (unterzeichneter Verwendungsnachweis GFF, Tätigkeitsbericht, Rechnungsbelege) sind bis zum 31.03. des Folgejahres beim Salzburger Gesundheitsfonds einzureichen.

Gesundheitsförderungsfonds 2026

Der Salzburger Gesundheitsfonds ist nach § 15 (1) SAGES-G verpflichtet, zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention, ein Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit mit eigenem Verrechnungskreis einzurichten. Dieses Sondervermögen, welches die Bezeichnung „Gesundheitsförderungsfonds“ trägt, ist nach Art. 12 der 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens aus Mitteln des Landes und der Sozialversicherung zu dotieren.

Die Mittelvergabe für die Projekte erfolgt jährlich und orientiert sich an den nationalen Rahmengesundheitszielen, den Landesgesundheitszielen und der Gesundheitsförderungsstrategie. Die Projekte werden von einem Expertengremium bewertet und von Landes-Zielsteuerungskommission zum Beschluss vorgelegt.

Im Berichtsjahr 2026 werden insgesamt 24 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von ca. 2,3 Mio. € gefördert.

Geförderte Projekte aus dem Gesundheitsförderungsfonds 2026 finden sich in nachstehender Tabelle:

Weiterführende Informationen und Links

Neue Website der Kompetenzstelle Gemeinschaftsverpflegung

Gemeinsam besser essen in Schulen und Kindergärten: Auf der neuen Website www.gemeinsamessen.at informiert die Kompetenzstelle Gemeinschaftsverpflegung der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) über gesundes Essen in Kindergärten und Schulen. Die Website liefert einen aktuellen Überblick über Empfehlungen, Leitlinien und praktische Umsetzungshilfen sowie Rezeptideen für eine gesunde Ernährung. Sie richtet sich an alle, die sich mit der Verpflegung in Bildungseinrichtungen – wie Kindergarten, Krippe und Schule – beschäftigen, und dient als Informationsplattform.

Die Kompetenzstelle Gemeinschaftsverpflegung arbeitet im Auftrag des BMASGPK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) und in Kooperation mit dem FGÖ (Fonds Gesundes Österreich).