Investitionsförderung für Baumaßnahmen und Großgeräte

Die Investitionsförderung für Baumaßnahmen und Großgeräte ist gesetzlich im § 13 SAGES-G 2016 geregelt.

Die Fondskrankenanstalten können beim SAGES für Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen in den Häusern, sowie für die Anschaffung von medizinisch-technischen Großgeräten, Investitionszuschüsse beantragen. Die Rahmenbedingungen einer Bezuschussung sind beim SAGES in den „Richtlinien für die Investitionsförderung“ festgelegt. Diese Mittel werden durch die Gesundheitsplattform im jeweiligen Vorjahr der Investition genehmigt.

Im Jahr 2025 sind für Investitionen Mittel in Höhe von insgesamt € 23.579.500 vorgesehen.