Krankenhausentlastende Maßnahmen
Unter krankenhausentlastenden Maßnahmen werden solche Planungen, Projekte und Maßnahmen verstanden, die zu einer Entlastung des stationären sowie ambulanten Akutbereiches in den Fondskrankenanstalten führen. Geregelt sind diese Maßnahmen im § 14 des SAGES-G und in der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
Für die Finanzierung von Projekten, Planungen und krankenhausentlastenden Maßnahmen kann jeder Landesgesundheitsfonds jährlich Mittel bis zum Höchstausmaß von 7 % der ihm gemäß Art. 28 Abs. 1 Z 1, 2, 3 und 6 zur Verfügung stehenden Mittel verwenden. Über die Höhe und die Verwendung dieser Mittel entscheidet die Gesundheitsplattform auf Länderebene.
Förderbar sind insbesondere Projekte und Maßnahmen bzw. Einrichtungen:
- Ambulante Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen
- Primärversorgungseinrichtungen
- Notarztversorgung
- Hauskrankenpflege
- Sozialmedizinische/psychosoziale Beratung und Betreuung
- Psychiatrische Betreuung
- Pflegeheime/ -stationen inklusive Kurzzeitpflege.
Mit der Inkraftsetzung der neuen Vereinbarung gem. Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wurde eine neue Finanzierungsschiene (Art. 31 der 15a B-VG OF) etabliert, um mit zusätzlichen Mitteln für die nachhaltige Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems zu sorgen. Diese Mittel dienen der Stärkung des niedergelassenen sowie spitalsambulanten Bereichs, dem Themenbereich „Digitalisierung/eHealth“, der Gesundheitsförderung sowie den Bereichen „Impfen“ und „Medikamente“. Sie wurden gemäß Art. 31/15a für die Periode 2024 bis 2028 vereinbart.
Der SAGES erstellt jährlich ein Konzept für den Einsatz der Mittel für die krankenhausentlastenden Maßnahmen. Eine Förderung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Maßnahmen Strukturveränderungen im Gesundheitswesen (Abbau von Über-, Unter- oder Fehlversorgung), Schaffung und Ausbau alternativer/integrierter Versorgungssysteme und die Verbesserung räumlicher und digitaler medizinischer Infrastruktur zum Ziel haben.
Die Förderungen decken eine weite Palette an Maßnahmen ab und umfassen die Bereiche „Langzeitversorgung“, „Notarztversorgung“, Maßnahmen des „psychiatrisch-psychischen Betreuungsfeldes“ sowie solche des „sonstigen Versorgungsbereiches“. Letztere erstrecken sich von der Schlaganfall- sowie Frühgeborenennachsorge, über die Primärversorgungsförderung bis hin zur Förderung der Salzburger Selbsthilfegruppen. Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind dabei selbstverständlich zu wahren und müssen dem SAGES auch nachgewiesen werden.
Die Vergabe der Förderungen wird von der Gesundheitsplattform im Herbst des Vorjahres beschlossen.
Krankenhausentlastende Maßnahmen 2025
