Hospiz- und Palliativmittel

Im Bundesland Salzburg nimmt die Förderung sowie Finanzierung des Hospiz-und Palliativ-Bereiches (HosPal-Bereiches) bereits seit zweieinhalb Jahrzehnten eine wichtige Position im Rahmen der Gesundheitsversorgung ein. Der SAGES legte bereits frühzeitig im Jahr 1997 einen Schwerpunkt auf die Finanzierung des HosPal-Bereiches. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die finanzielle Dotierung über die „Mittel für krankenhausentlastende Maßnahmen“ und war mit umgerechnet € 18.200,– noch eher bescheiden ausgelegt. Die themenspezifische Ausrichtung dieser Maßnahmen konnte je Bundesland unterschiedlich ausgerichtet sein. Die Vergabe der Mittel in Salzburg zeigt von jeher die große Wertschätzung für den HosPal-Bereich.

Mit der Einführung des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes (HosPalFG) wurde der Bereich grundlegend auf neue Füße gestellt. Das Gesetz trat rückwirkend mit 01.01.2022 in Kraft und stellt die Grundlage zur Verfügung, die HosPal-Versorgung im Bundesgebiet flächendeckend weiter ausbauen zu können.

Im Jahr 2025 stehen für den HosPal-Bereich für das Bundesland Salzburg rund € 10,1 Mio zur Verfügung. Die Förderungen werden jährlich auf Antrag für das Folgejahr durch die Gesundheitsplattform beschlossen.

2025 wurden im Rahmen der modular abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung die nachstehenden Versorgungsangebote gefördert

  • Hospizteams
  • Mobile Palliativteams
  • Palliativkonsiliardienste
  • Stationäre(s) Hospiz(e)
  • Tageshospize
  • Kinder-Hospizteams mobil
  • Mobile Kinder-Palliativteams

und von den folgenden Institutionen umgesetzt

  • Caritas Salzburg
  • Hospizbewegung Salzburg
  • Raphael-Hospiz
  • SALK